eSafety Net
Die Arzneimittelsicherheit spielt bei der Durchführung klinischer Studien eine große Rolle. Aufgetretene SAEs müssen in einer separaten
Datenbank gesammelt werden. Zur Erfassung, Auswertung und Weiterleitung dieser Informationen wird das Modul "eSafety Net" eingesetzt.
Seit November 2005 müssen Nebenwirkungen elektronisch, im E2B-Format an die zuständigen Oberbehörden gemeldet werden. Das KKSL hat
bereits die dafür notwendige Testphase mit der EMEA erfolgreich abgeschlossen.
Einleitung
Um ein ethisch vertretbares Nutzen-Risiko-Verhältnis für die Anwendung von Arzneimitteln sicherstellen zu können, müssen auftretende
Nebenwirkungen sorgfältig erfasst und dokumentiert werden. Änderungen in der Gesetzgebung zur Arzneimittelsicherheit wirken sich nicht
nur auf den Umfang der Dokumentation dieser Nebenwirkungen aus, sondern fordern auch die Berücksichtigung neuer Meldewege und -pflichten sowie
Meldeformate und Übertragungswege.
Um den gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Dokumentation und Meldung von Nebenwirkungen in klinischen Prüfungen nachzukommen, wird
im KKS Leipzig nach ausführlicher Marktanalyse und Produktvergleich
eSafety Net der Firma eResearch Technology, Inc. eingesetzt.
Mit eSafety Net können SAEs erfasst, bewertet und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben weitergeleitet werden.
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AE/AR, SAE/SAR, SUSAR
Adverse Event (AE) / Unerwünschtes Ereignis
Ein Unerwünschtes Ereignis ist jedes nachteilige Vorkommnis, das einer betroffenen Person widerfährt, der Prüfpräparate verabreicht
wurden, und das nicht notwendigerweise in ursächlichem Zusammenhang mit dieser Behandlung steht.
( GCP-V)
Adverse Reaction (AR) / Nebenwirkung
Eine Nebenwirkung ist jede nachteilige und unbeabsichtigte Reaktion auf ein Prüfpräparat, unabhängig von seiner Dosierung. (GCP-V)
Serious Adverse Event (SAE) / Schwerwiegendes Unerwünschtes Ereignis - Serious Adverse Reaction (SAR) / Schwerwiegende Nebenwirkung
Ein schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis oder eine schwerwiegende Nebenwirkung ist jedes unerwünschte Ereignis oder jede Nebenwirkung, das oder die
tödlich oder lebensbedrohend ist, eine stationäre Behandlung oder deren Verlängerung erforderlich macht oder zu bleibender oder schwerwiegender
Behinderung oder Invalidität führt oder eine kongenitale Anomalie oder einen Geburtsfehler zur Folge hat. (GCP-V)
Unexpected Adverse Reaction / Unerwartete Nebenwirkung
Eine unerwartete Nebenwirkung ist eine Nebenwirkung, die nach Art oder Schweregrad nicht mit der vorliegenden Information über das Prüfpräparat
übereinstimmt. (GCP-V)
Suspected Unexpected Serious Adverse Reaction (SUSAR) / Verdachtsfall einer Unerwarteten Schwerwiegenden Nebenwirkung
Ein Verdachtsfall einer Nebenwirkung liegt vor, wenn ein Angehöriger eines Gesundheitsberufes vermutet hat, dass die bei einem Patienten beobachtete
schädliche und unbeabsichtigte Begleiterscheinung durch die Gabe des Arzneimittels verursacht wurde und entsprechend eine Nebenwirkung ist.
( 4. Bekanntmachung)
Ein SUSAR ist folglich ein unerwünschtes Ereignis, welches unerwartet (Unexpected), schwerwiegend (Serious) und vermutlich in kausalem Zusammenhang
zu dem Prüfpräparat steht und demnach eine Nebenwirkung ist (Suspected Adverse Reaction).
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Dokumentations- und Meldepflichten
Gemäß GCP-Verordnung bestehen für Prüfer, Sponsoren und für die nationalen Bundesoberbehörden verschiedene Dokumentations- und Meldepflichten.
Der Prüfer muss alle AEs und SAEs gemäß Prüfplan dokumentieren und den Sponsor unverzüglich über das Auftreten eines schwerwiegenden unerwünschten
Ereignisses informieren.
Der Sponsor ist ebenfalls dazu verpflichtet alle AEs und SAEs, die ihm gemeldet werden zu dokumentieren. Er muss desweiteren jedem ihm bekannt gewordenen
Verdachtsfall einer unerwarteten schwerwiegenden Nebenwirkung (SUSAR) unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntwerden an die zuständige
Bundesoberbehörde, die zuständige Ethik-Kommission, die zuständigen Behörden anderer Mitgliedsstaaten in deren Hoheitsgebiet die klinische Prüfung
durchgeführt wird, sowie die an der klinischen Prüfung beteiligten Prüfer melden. Hat ein SUSAR zu einem Todesfall geführt oder ist lebensbedrohlich,
dann müssen die oben genannten Einrichtungen und Personen unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntwerden informiert werden. Weitere
wichtige Informationen müssen innerhalb von höchstens 8 weiteren Tagen übermittelt werden.
Der Sponsor muss während der Dauer der klinischen Prüfung einmal jährlich oder auf Verlangen einen Bericht über die Sicherheit der Prüfungsteilnehmer
zu erstellen. Dieser Bericht enthält auch eine Liste aller während der Prüfung aufgetretenen Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen und muss an
die zuständige Bundesoberbehörde, die zuständige Ethik-Kommission und an die zuständigen Behörden anderer Mitgliedsstaaten in deren Hoheitsgebiet die klinische Prüfung
durchgeführt wird übermittelt werden.
Die zuständige Bundesoberbehörde übermittelt alle Verdachtsfälle unerwarteter schwerwiegender Nebenwirkungen (SUSARs) eines Prüfpräparates unverzüglich
an die bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur eingerichtete Eudravigilanz-Datenbank.
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Case Report Form
Die Dokumentation der SAEs beim Prüfer erfolgt auf einem SAE-CRF. Dieser wurde vom KKS Leipzig standardisiert, um auch die Anforderungen an die
elektronische Meldung von Nebenwirkungen erfüllen zu können. Das Formular wird in den einzelnen Studien nur minimal angepasst.
Sobald die Minimalkriterien für die Meldung des SAE beim Prüfer vorliegen, muss die Initialmeldung via Fax erfolgen. Follow-up Meldungen werden
ebenfalls auf diesem SAE-CRF dokumentiert und unverzüglich vom Prüfer an den Sponsor weitergeleitet.
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Dateneingabe
Die Dateneingabe erfolgt im KKS Leipzig direkt in eSafety Net. Alle Informationen zu einem SAE werden in einem sogenannten
Fall zusammengefasst. Wird ein Fall erstmals gemeldet, so werden die Daten in Version 1 dieses Falles eingegeben. Für
Follow-up Informationen wird eine neue Version des Falles erzeugt. Dies entspricht einer Kopie der zuvor eingegebenen Daten. In dieser neuen Version
können die Daten entsprechend geändert bzw. ergänzt werden. Der Aufruf älterer Versionen ist jederzeit möglich, eine Änderung jedoch nicht.
Dieser Vorgang der Versionierung kann beliebig oft wiederholt werden.
eSafety Net wurde für die Nutzung im KKS Leipzig so angepasst, dass eine Verbindung zwischen der Arzneimittelsicherheits-Datenbank (eSafety Net) und der
verwendeten Studiendatenbank (eData Management/eData Entry oder Oracle Forms) besteht.
Die Verbindung wird auf der Startseite der Dateneingabe, der STDYDATA-Page, einmal pro Studie definiert und wird für alle Fälle dieser Studie
übernommen. In eSafety Net besteht danach die Möglichkeit auf Zentrums- und Patienten-IDs aus der Studiendatenbank zuzugreifen.
Auf weiteren Seiten werden alle relevanten und erforderlichen Informationen zu dem Fall erfasst. Die Datenbank entspricht dabei den Anforderung nach
ICH-E2B und ICH-M2.
Zur Gewährleistung der Datenintegrität enthält eSafety Net weit über 100 Prüfregeln, die Plausibilitätsprüfungen auf den
Daten durchführen. Gefundene Diskrepanzen werden im Query-Management begutachtet und gegebenenfalls an den Prüfer zur Korrektur übergeben.
Plausibilitätsprüfungen werden asynchron zur Dateneingabe durchgeführt (automatischer Prozess jede Nacht). Die Eingabeoberfläche
beinhaltet aber auch Prüfregeln, welche bereits während der Dateneingabe ausgeführt werden und z.B. zwingend erforderliche Eingaben anmahnen.
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Medizinische Begutachtung
Zur Entscheidung, ob es sich bei einem SAE um ein SUSAR handelt, ist eine medizinische Zweitbegutachtung beim Sponsor notwendig. Diese kann durch einen
Mediziner am KKS Leipzig oder durch den Leiter der klinischen Prüfung erfolgen.
Im Rahmen dieser Zweitbegutachtung wird bewertet, ob möglicherweise ein Zusammenhang zwischen dem Auftreten des SAE und der Verabreichung des
Prüfpräparates besteht. Zudem muss beim Sponsor entschieden werden, ob es sich um ein erwartetes oder ein unerwartetes Ereignis handelt.
Das Ergebnis dieser Zweitbegutachtung wird ebenfalls in eSafety Net eingegeben.
Alle Diagnosen und Sypmtome müssen gemäß der
Europäischen Leitlinie ENTR/CT 3
mit MedDRA kodiert werden.
Diese Kodierung kann mit Hilfe von eSafety Net automatisch durchgeführt werden. Sollte eine automatische Kodierung nicht möglich sein, so wird
eine manuelle Kodierung erforderlich. Die manuelle Kodierung einer Diagnose muss jedoch nur einmal durchgeführt werden, da eSafety Net die
Möglichkeit bietet Synonyme zu definieren. Bei erneutem Auftreten dieser Diagnose, ist eine automatische Kodierung durch Zugriff auf die vorher
definierten Synonyme möglich.
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Datenübertragung zur Studiendatenbank
Wie bereits beschrieben, besteht im KKS Leipzig eine Verbindung zwischen eSafety Net und der entsprechenden Studiendatenbank (eData Management/Oracle Forms).
Mit Hilfe dieser Datenbankverbindung können nicht nur in eSafety Net auf Daten aus der Studiendatenbank zugegriffen werden, es werden auch Daten aus
eSafety Net an die Studiendatenbank übergeben.
In der Studiendatenbank existieren definierte Tabellen, welche im Falle eines SAEs für den entsprechenden Patienten mit essentiellen Daten aus eSafety Net
gefüllt werden. An die Studiendatenbank werden dabei Informationen über Beginn und Ende des SAE, die MedDRA-Diagnose und auch im Falle des Todes das
Todesdatum übergeben.
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Reporting
Das KKS Leipzig kann mit Hilfe von eSafety Net den erforderlichen Meldepflichten nach
GCP-V
§13 nachkommen.
Demnach werden die Bundesoberbehörde, die zuständige Ethik-Kommission, alle weiteren zuständigen Oberbehörden und alle an der
klinischen Prüfung beteiligten Prüfer über das Auftreten eines SUSAR gemäß den vorgeschriebenen Meldefristen informiert.
In den aktuell am KKS Leipzig laufenden Studien wird diese Einzelfallmeldung papierbasiert durchgeführt. Dafür wird das
CIOMS I-Formular
verwendet.
Zukünftig sollen alle zuständigen Oberbehörden elektronisch über das Auftreten eines SUSAR informiert werden. Der für diese
Meldeform notwendige E2B-Export ist mit eSafety Net möglich.
eSafety Net erzeugt eine valide XML-Datei entsprechend der von der ICH herausgegebenen
DTD.
Die eigentliche elektronische Meldung des SUSAR an die Oberbehörden wird mit EV-Post, der Message Posting Funktion des
EVWEB erfolgen. Der
erforderliche Test zur Nutzung dieser Sendefunktion mit der EMEA ist bereits erfolgreich abgeschlossen.
Entsprechende Test mit den einzelnen zuständigen Oberbehörden stehen noch aus.
Line-Listings und Summary Tabulations für die Erstellung der jährlichen Sicherheitsberichte können ebenfalls mit Hilfe von eSafety Net per
Knopfdruck erstellt werden.
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Erinnerungen
Für SUSARs gelten die bereits oben beschriebenen Meldefristen entsprechend
GCP-V
§13.
Damit diese Meldefristen im KKS Leipzig eingehalten werden, erzeugt eSafety Net eMails, welche an die entsprechenden Mitarbeiter verschickt werden,
um sie an noch ausstehende Aufgaben zu erinnern. Dazu zählen Erinnerungen an die Medizinische Zweitbegutachtung, an zu erstellende Dokumente, der
Versand von Dokumenten und auch offene Rückfragen zu den einzelnen SAEs.
Die Mitarbeiter werden täglich an das bestehende Problem erinnert, bis es gelöst wird.
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Biometrische Auswertung
eSafety Net besitzt eine integrierte SAS-Schnittstelle. Alle Fälle können
über diese exportiert werden. Ein direkter Datenbankzugang (ODBC auf Oracle) ist ebenfalls möglich. Die Fälle können auch als
CSV ausgegeben und in beliebige andere Statistikprogramme (z.B. R,
S-Plus, SPSS)
eingelesen werden.
Durch die bestehende Datenbankverbindung zwischen eSafety Net und der Studiendatenbank lassen sich bereits zur Laufzeit einer Studie Informationen
über SAEs und die gesammelten Studiendaten verbinden und auswerten.
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