
Um eine praxisnahe Ausbildung der Studierenden mit direktem Kontakt zu zukünftigen Arbeitgebern und Arbeitsfeldern zu fördern, sind Berufspraktika im Wahlpflichtbereich des Curriculums verankert.
Im 2. oder 3. Semester kann ein 10-wöchiges außeruniversitäres Berufspraktikum abgeleistet werden, das mit 10 ECTS bewertet wird. Diese 10 ECTS werden jeweils zur Hälfte auf die Modulgruppe A und B angerechnet.
Berufspraktika können in Unternehmen oder in Einrichtungen der Medizin und der Gesundheitsversorgung absolviert werden. Die Aufgabenstellung wird durch den Prüfungsausschuss genehmigt. Voraussetzung ist die Zusage der Betreuung durch einen Dozenten und die Einrichtung.
Das Berufspraktikum zählt zu den Wahlpflichmodulen des Studiengangs und hat die Modulnummer 09-MIN-BP. Die Modulbeschreibung finden Sie hier.
Betreuung | Zuerst sollten Sie sich einen Dozenten suchen, der das von Ihnen gewünschte Praktikum betreuen würde. |
Aufgabenstellung | Anschließend formulieren Sie in Absprache mit dem Dozenten und dem Praktikumsbetrieb / der Prakikumseinrichtung Ihre Aufgabenstellung. |
Betreuungszusage | Auf Grundlage der Aufgabenstellung bitten Sie den Praktikumsbetrieb / die Praktikumseinrichtung sowie Ihren Dozenten um eine schriftliche Betreuungszusage. |
Genehmigung | Ihre Unterlagen (Dozent, Betrieb/Einrichtung, Aufgabenstellung, Zusage) legen Sie dem Prüfungsausschuss zur Genehmigung vor. |
Durchführung | Damit können Sie das Praktikum absolvieren. Sie erstellen parallel einen Bericht darüber und bereiten Ihr Referat vor. |
Prüfungsleistung | Abschließend halten Sie das Referat und reichen den Abschlussbericht ein. Außerdem legen Sie den Nachweis über die Dauer des Praktikums vor (10 * 30 h). |
Bewertung | Ihr Dozent bewertet Ihre Leistung mit "bestanden" oder "nicht bestanden". Das Ergebnis wird danach dem Studienbüro gemeldet. |